SN EN 15635 – Regalstütze reparieren
Schon ein leichter Stoss kann die Tragfähigkeit einer Stütze um 80% schwächen
Die „SN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ legt folgende Grenzwerte für die Beschädigungen an Stützen und Verbänden von Palettenregalen fest.
Ausschnitt SN EN 15635
Alle Maße in mm
Ansicht mit Schadensmessverfahren typischer Stützen- und Aussteifungsprofile von verstellbaren Palettenregalen
a) Messlänge 1000mm
b) Hälfte der Messlänge
c) Palettenregalträger
Ein Lineal von 1,00 Meter Länge wird an die beschädigte Stütze gehalten, so dass sich die beschädigte Stelle genau in der Mitte befindet. Dort wird der Abstand zur Stütze gemessen. Die Grenzwerte betragen: max. 3mm Abweichung quer zur Gassenrichtung, 5mm in Gassenrichtung, 10mm bei den Verbänden.
Einstufung der Schäden
Gefahrenstufe GRÜN
nur Überwachung
Diese Kategorie bezieht sich auf Fälle, in denen die Grenzwerte vom Bild oben nicht überschritten wurden. Liegen Verformungen innerhalb dieser Grenzwerte vor, muss das defekte Bauteil nur überwacht werden. Das betroffene Element gilt noch als sicher und betriebsfähig. Unabhängig davon muss das Regalbauteil durch die entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet und die Beschädigung dokumentiert werden.
Gefahrenstufe ORANGE
gefährliche Beschädigung, baldmöglichst Handeln
Diese Kategorie bezieht sich auf Schäden an Rahmen, welche die Grenzwerte vom Bild von oben um einen Faktor von unter 2 überschreiten. Es handelt sich dabei um eine gefährliche Beschädigung, die ein baldmöglichstes Handeln erfordert.
Sofern Regale mit Beschädigungen der Gefahrenstufe orange entlastet werden, dürfen sie vor der Instandsetzung nicht wieder belastet werden.
Gefahrenstufe ROT
sehr schwere Beschädigung, umgehend Handeln
Diese Kategorie bezieht sich auf Schäden an Rahmen, welche die Grenzwerte vom Bild oben um einen Faktor gleich oder größer 2 überschreiten. Dabei handelt es sich um sehr schwere Beschädigungen, die ein umgehendes Handeln erfordern. Das Regal ist umgehend zu entlasten und zu sperren, bis die Reparatur durchgeführt wurde.
Reparaturen dürfen auch ohne Zustimmung des Regalherstellers durchgeführt werden
Der Fachausschuss der BGHW kam zu folgendem Ergebnis:
„Reparaturen an Regalen dürfen grundsätzlich auch von Firmen durchgeführt werden, die nicht der Hersteller des Regals sind, auch ohne dessen Zustimmung. Voraussetzungen hierfür sind: Der Reparateur garantiert und bescheinigt dem Betreiber, dass die Tragfähigkeit des Regals mindestens so gut ist wie im Neuzustand. Auf Anforderung von Behörden (zum Beispiel Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft), muss der Reparateur einen Nachweis über eine ausreichende Tragfähigkeit vorlegen. Der Nachweis kann durch Berechnung und/oder durch Versuche geführt werden. Der Fachausschuss veröffentlicht kurzfristig das Ergebnis der Fachausschusssitzung und informiert alle Unfallversicherungsträger über die DGUV“
(Niederschrift der Fachausschußsitzung der BGHW vom 16.02.2011 unter Teilnahme der Regalhersteller und ROS Deutschland)